Kostenerstattungsprinzip für Kinder
Das Kostenerstattungsprinzip für Kinder kann separat gewählt werden. Das bedeutet, maximale ärztliche Versorgung für die Kleinen. Nicht nur ambulant ist eine privatärztliche Versorgung möglich, auch stationär und im zahnmedizinischen Bereich. Die Krankenhauszusatzversicherung ist bereits weit verbreitetet in Deutschland. Mehr und mehr Operationen und Behandlungen erfolgen jedoch ambulant. Spezialisten und Privatärzte stellen Ihr Wissen dem Privatpatienten oder Selbstzahler zur Verfügung. Wir stellen die passenden Versicherungslösungen für gesetzlich versicherte Personen zur Verfügung.
Jeder sollte sich jederzeit die optimale ärztliche Versorgung leisten können, egal welchen Status man hat!
Privatärztliche Behandlung und hohe Flexibilität
Viele verfügbare Versicherungsbausteine sorgen für hohe Flexibilität. Ein individueller Versicherungsschutz lässt sich an Hand verschiedener Leistungsbausteine kreieren. Verfügbar sind die Zusatzversicherungen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich, inklusive Zahnspangen. Der Versicherungsschutz muss nicht statisch sein, er lässt sich situationsbedingt anpassen.
Top 3 Angebote Kostenerstattungsprinzip für Kinder
Grundsätzlich können Leistungspakete sehr flexibel und individuell gestaltet werden. Wir möchten jedoch 3 Pakete aufzeigen, die häufiger von Kunden gewählt werden. Gern stehen wir persönlich bei Rückfragen zur Verfügung.
Accounts
Projects
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Domains
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Privatpatient Ambulant
€ 38
im Monat
Privatärztliche Behandlung ambulant
Privatrezepte
Hilfsmittel
Physiotherapie, Ergotherapie,Logopädie
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Ambulant & im Krankenhaus
€ 44
im Monat
Privatärztliche Behandlung ambulant
Privatrezepte
Hilfsmittel
Physiotherapie, Ergotherapie,Logopädie
Freie Krankenhauswahl
Chefarzt/ freie Spezialistenwahl
1 Bettzimmer
Sanfte Medizin im Krankenhaus
X
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Ambulant, Krankenhaus & Zahnarzt
€62
im Monat
Privatärztliche Behandlung ambulant
Privatrezepte
Hilfsmittel
Physiotherapie, Ergotherapie,Logopädie
Freie Krankenhauswahl
Chefarzt/ freie Spezialistenwahl
1 Bettzimmer
Sanfte Medizin im Krankenhaus
Zahnersatz als Privatpatient
Zahnspangen ohne Vorleistung der GKV
Eine detailiertere Aufstellung der Inhalte finden Sie hier
Privatbehandlung oder Kassenleistung?
Die Unterschiede zwischen beiden Systemen, also Kassenleistung und Privatleistungen bestehen im wesentlichen in folgenden Bereichen:
Kostenerstattungsprinzip | Sachleistungsprinzip |
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Behandlung nach ärztlicher Kunst, Leistung zur Linderung und Heilung | Behandlung nach Gesetz: ausreichend, zweckmäßig, wirtschaflich- das Maß des notwendigen nicht überschreitend |
Vertragliche Leistungen können flexibel gestalltet werden und bleiben garantiert. | bestehende Versorgung kann durch Reformen eingeschränkt werden |
Mitgestaltung und Wahlrecht bei den zur Verfügung stehenden Therapien. | Nur Behandlungen die im Leistungskatalog (GBA Empfehlung) der gesetzlichen Kasse enthalten sind. |
Medikation wie beim Privatpatienten, fast ohne EInschränkungen. | Eingeschränkte Versorgung mit Medikamenten. |
grundsätzlich umfangreiches Arztgespräch, mit Anamnese, Beratung und Therapievorschlägen | eingeschränkte Sprechstunde |
freie Arztwahl, kaum Wartezeiten | keine freie Arztwahl, teilweise lange Wartezeiten bei Überweisung an Spezialisten |
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