Es wurden bei der Bundesregierung eine ganze Reihe von Prüfaufgaben eingereicht, -wie etwa die Frage zur Dynamisierung der Riester-Zulagen oder Vermeidung von Doppelverbeitragung. Der Grundstein für die betriebliche Altersversorgung wird noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung gelegt. Etwa über einen Entwurf zu Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie zur Änderung anderer Gesetze wurde bereits in Bundesratsausschüssen beraten.
Suboptimaler Gesetzentwurf, Handlungsbedarf besteht
Der Gesetzentwurf sei grundsätzlich geeignet um eine bessere Verbreitung der Altersvorsorge zu erreichen, dabei besteht im Einzelnen allerdings noch einiger Handlungsbedarf. Dazu ist es wichtig, dass für kleinere und mittlere Unternehmen es interessant wird eine betriebliche Altersversorgung abzuschließen. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt nicht nur auf das Vorhandensein eines Tarifvertrages, sondern auch auf bestehende Betriebsvereinbarungen. So sollte für nicht tarifgebundene Betriebe ein grundsätzlicher Anspruch auf Aufnahme in Versorgungs – Einrichtungen mit Beitragszusage eingeführt werden.
Keine Garantien mehr? Was ist ist mit der AG Haftung?
Ebenfalls wird sich gegen ein volles Garantieverbot für Direktversicherungen ausgesprochen, diese sollten besser nach Wahl der Tarifparteien auch Voll und Teilgarantien gewähren können. Ähnliche Forderungen gab es vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Ebenfalls geprüft wird eine deutliche Anhebung und eine Dynamisierung der Riester-Zulagen. Die jetzt vorgesehene Anhebung von 154 auf 165 Euro sei auf keinen Fall ausreichend. Auch sollte die Kinderzulage von bisher 185 auf einheitlich 300 Euro angehoben werden. Außerdem sollte man den Sonderausgabenabzug bei Riester von 2100 auf 2250 Euro aufstocken, um die Balance der bisherigen Förderungen aufrecht zu erhalten.
Steuern auf fiktive Gewinne?
Der Wirtschaftsausschuss bittet zudem um Prüfung des Niedrigzinsniveau , ob nicht der steuerliche Rechnungszins weiter abgesenkt werden kann. Die Betriebsrentenzusagen der Unternehmen werde immer teurer, da sie faktisch Steuern auf Gewinne zahlen, die sie nicht erzielt haben. Schwierig werde auch die volle Beitragspflicht auf arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten.
Nun liegt es an der Bundesregierung auf die Forderungen einzugehen und sie umzusetzen.
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